Grab und Bestattung

Grabarten

Striesener Friedhof: Veröffentlichte Grabarten, Pflegeunterschiede und wichtige Fragen vor einer Auswahl.

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Bestattungs- und Grabformen auf dem Striesener Friedhof

Erd- und Urnenwahlgräber, Reihengräber, Partnergrabstätten und Urnengemeinschaftsgräber. Die Friedhofsgärtnerei berät zu Gestaltung und laufender Pflege; Nutzungsrecht und Pflegeumfang vor der Auswahl abstimmen.

Unterschiede richtig einordnen

Bei dem Striesener Friedhof in Dresden sollte nicht allein die Bezeichnung einer Grabform die Entscheidung bestimmen. Wahl- und Reihengräber können sich bei Nutzungsdauer, Verlängerung, Lagewahl und Zahl möglicher Beisetzungen unterscheiden. Urnenangebote benötigen meist weniger Fläche, sind aber nicht automatisch pflegefrei. Gemeinschafts-, Baum-, Rasen- oder betreute Anlagen können eigene Regeln für Schmuck und Bepflanzung haben.

Fragen für das Gespräch mit der Verwaltung

Erkundigen Sie sich bei Striesener Friedhof – Ev.-Luth. Kirchgemeinden Johannes-Kreuz-Lukas Dresden und Dresden-Blasewitz nach aktuell verfügbaren Formen, Gebühren, Ruhe- und Nutzungszeiten, Verlängerungsmöglichkeiten, zulässigen Grabmalen und dem enthaltenen Pflegeumfang. Fragen Sie auch, ob das gewünschte Angebot in einem bestimmten Teil der Anlage liegt, wie viele Beisetzungen möglich sind und welche Pflichten während der Nutzungszeit entstehen.

Kontakt zur Verwaltung: +49 351 3100511 · StriesenerFriedhof-Dresden@t-online.de.

Lage und späterer Besuch

Die Besucheradresse des Striesener Friedhofs in Dresden ist Gottleubaer Straße 2, 01277 Dresden.

Für den ersten Besuch die Adresse Gottleubaer Straße 2 verwenden. Weitere kartierte Zugänge anhand des Friedhofsplans passend zum Ziel wählen.

Wenn die Lage innerhalb der Anlage für regelmäßige Besuche wichtig ist, lassen Sie sich Abteilung und Zugang vor der Auswahl zeigen. Der Friedhofsplan enthält 9 Orientierungspunkte, darunter Eingang 2, Friedhofskapelle, Friedhofsverwaltung – Gottleubaer Straße 2, Junghansstraße (Hans-Erlwein-Gymnasium); die konkrete Vergabe einer Grabstelle erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.